Die Grünen in Oberbayern fordern den Freistaat Bayern auf, Baulast und Unterhalt für Radschnellwege eindeutig zu regeln und zu übernehmen. Das Land NRW bereits die Radschnellwege den Landesstraßen gleichgestellt.
Dr. Markus Büchler, Vorsitzender der Grünen in Oberbayern: “Momentan werden Studien für erste Pilotstrecken erarbeitet. Spätestens mit deren Fertigstellung stellt sich die Frage, wer Bau und Unterhalt des neuen Verkehrswegetyps bezahlen soll. Sinnvoll ist nur eine Trägerschaft durch den Freistaat Bayern, da es sich durchweg um überörtliche Verkehrswege handelt, die mehrere Städte, Landkreise bzw. Gemeinden verbinden. Eine Autobahn oder Landstraße wird ja auch nicht von Vorderwieselharing und Hinterdupfing geplant, gebaut und betrieben sondern von übergeordneten Ebenen wie Bund bzw. Freistaat. Deshalb gehören Radschnellwege in die Verantwortung des Freistaats, damit ein zügiger Ausbau dieser neuen und vielversprechenden Infrastruktur gelingt. Was in NRW bereits eindeutig geregelt wurde, brauchen wir nun auch in Bayern.”
Radschnellwege sollen den Trend zum Radverkehr aufgreifen und für eine Entlastung der überfüllten Straßen, Busse und Bahnen sorgen. Die Errichtung von Radschnellwegen ist eine ungleich günstigere Ergänzung zum Ausbau des ÖPNV. Immer mehr Menschen wünschen sich gute und schnelle Radwege als Alternative zu Auto und ÖPNV im Alltag. Der Radverkehr hat ein enormes Potenzial, das relevante Anteile am Alltagsverkehr abdecken kann – wenn entsprechende Infrastruktur vorhanden ist.
Hintergrund:
Radschnellwege werden derzeit in der Region München und Nürnberg geplant. Ziel ist, attraktive und alltagstaugliche Radwege insbesondere für Pendlerinnen und Pendler anzubieten. Nicht zu letzt aufgrund der rasanten Zunahme der eBikes und Pedelecs wählen immer mehr Menschen das kostengünstige, umweltfreundliche und gesunde Fahrrad auch für Distanzen von 10-20 Kilometern im Alltag. Bislang fehlen vielerorts dafür geeignete Wege, die Wohnsiedlungen und Arbeitsplatzschwerpunkte verbinden. Das Radwegenetz ist bislang meist für den Freizeitverkehr “ins Grüne” konzipiert.
Radschnellwege haben Mindesbreiten, sind vom Auto- und Fußverkehr getrennt, sind weitgehend kreuzungsfrei, innerorts beleuchtet und werden vorrangig vom Winterdienst gepflegt. Damit ist Radfahrern eine schnelle und sichere Fortbewegung mit Durchschnittsgeschwindigkeiten von über 20km/h möglich.
Zur Vorgehensweise in NRW: https://land.nrw/de/pressemitteilung/radschnellwege-werden-landesstrassen-gleichgestellt